Fachanwalt für Familienrecht Berlin – Kompetenter Anwalt für Familienrecht

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Wenn es um den Unterhalt gegenüber dem geschiedenen, oder getrennt lebenden Ehegatten, oder um Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegenüber dem anderen Elternteil geht, ist die Vertretung durch einen Anwalt aufgrund der Komplexität der Materie unumgänglich. In Unterhaltsangelegenheit besteht vor den Familiengerichten zudem Anwaltszwang, die Parteien können sich also nicht alleine vertreten.

Des weiteren berate und vertrete ich Sie selbstverständlich bei allen Fragen die im Rahmen einer Ehescheidung in Frage kommen (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensteilung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Haushaltsteilung, Kindesunterhalt). Ferner bei Fragen bzgl. der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für minderjährige Kinder.

Im Familienrecht bin ich maßgeblich in folgenden Bereichen tätig:

  • » Ehescheidungsrecht

  • » Durchsetzung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen

  • » Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen

  • » Durchsetzung von Trennungsunterhaltsansprüchen

  • » Beratung und Vertretung in Angelegenheiten die das Sorge- bzw. 

    • Umgangsrecht für gemeinsame Kinder betreffen

  • » Vermögensauseinandersetzung

  • » Zugewinnausgleich

 

 

Rechtsanwalt Olaf Smolka – Ihr Anwalt für Familienrecht in Berlin.

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Kanzlei Berlin

Münchener Str. 4, 10777 Berlin

Tel.: 030-26 63 00 90    |   Fax: 030-26 63 00 89

smolka@fachanwalt-berlin.com

Bürozeiten: Mo – Fr 09:00 – 17:30 Uhr / Termine nach Vereinbarung

Ich vertrete Sie in Berlin und dem Berliner Umland, wenn es um Familienrecht und Unterhalt geht.